Was sagt Berlin? |
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Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Kapitel 1(6) Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen und Auenbereichen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen, sind zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen. |
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de |
Grün in der Stadt - für eine Lebenswerte ZukunftBroschüre des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über Stadtgrün und urbanes Grün. |
Link: gruenbuch-stadtgruen.pdf Quelle: www.bmi.bund.de |